Endbenutzervereinbarung
Endbenutzervereinbarung
DIESE ENDBENUTZERVEREINBARUNG REGELT IHRE NUTZUNG UNSERER DIENSTE. MAZZZING GESTATTET IHNEN DEN KAUF, DEN ZUGANG ZU UND/ODER DIE NUTZUNG DER DIENSTE NUR IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG.
WENN SIE SICH FÜR EINE KOSTENLOSE TESTVERSION UNSERER DIENSTE REGISTRIEREN ODER ANDERWEITIG KOSTENLOSE FUNKTIONEN NUTZEN, REGELT DIESE VEREINBARUNG AUCH DIESE KOSTENLOSE TESTVERSION, SOFERN HIERIN NICHTS ANDERES BESTIMMT IST.
INDEM SIE DIESE VEREINBARUNG AKZEPTIEREN, ENTWEDER DURCH ANKLICKEN EINES KÄSTCHENS, DAS IHRE ZUSTIMMUNG ANZEIGT, DURCH DIE NUTZUNG UNSERER DIENSTE ODER DURCH DIE UNTERZEICHNUNG DIESER VEREINBARUNG ODER EINES BESTELLFORMULARS, DAS AUF DIESE VEREINBARUNG VERWEIST ODER SICH AUF DIE DIENSTE BEZIEHT, ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG, EINSCHLIESSLICH ALLER DURCH VERWEIS EINBEZOGENEN BEDINGUNGEN, EINVERSTANDEN. WENN SIE NICHT ÜBER EINE SOLCHE BEFUGNIS VERFÜGEN ODER WENN SIE MIT DIESEN BEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIESE VEREINBARUNG NICHT AKZEPTIEREN UND DIE DIENSTE NICHT NUTZEN.
Sie dürfen nicht auf die Dienste zugreifen oder Informationen von unseren Diensten anfordern, wenn Sie ein direkter Wettbewerber von MAZZZING sind, es sei denn, wir haben vorher schriftlich zugestimmt. Darüber hinaus dürfen Sie nicht auf die Dienste zugreifen, um deren Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität zu überwachen, oder für andere Wettbewerbszwecke.
Diese Vereinbarung wurde zuletzt am oben genannten Datum aktualisiert. Sie tritt zwischen Ihnen und MAZZZING zu dem jeweils früheren der folgenden Zeitpunkte in Kraft: (a) dem Datum, an dem Sie diese Vereinbarung akzeptieren, oder (b) dem Datum, an dem Sie zum ersten Mal auf die Dienste zugreifen oder diese anderweitig nutzen.
1. DEFINITIONEN
1.1. „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jedes Unternehmen, das das betreffende Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert, von diesem kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit diesem steht. „Kontrolle“ im Sinne dieser Definition bedeutet das direkte oder indirekte Eigentum oder die Kontrolle von mehr als 50 % der Stimmrechte des betreffenden Unternehmens.
1.2. „Vereinbarung“ bezeichnet diese Endbenutzervereinbarung.
1.3. „Geltende Datenschutzgesetze“ bezeichnet die Datenschutz- und Sicherheitsgesetze der jeweiligen Rechtsordnung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 der Europäischen Union („DSGVO“) und den California Consumer Privacy Act („CCPA“).
1.4. „Beta-Dienste“ bezeichnet bestimmte Funktionen, Technologien und Dienste, die Kunden nicht allgemein zur Verfügung stehen und von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.
1.5. „Kunde“, „Sie“ oder „Ihr“ bezeichnet die Person, die diese Vereinbarung akzeptiert, oder gegebenenfalls das Unternehmen oder die sonstige juristische Person, für die der Kunde diese Vereinbarung akzeptiert.
1.6. „Kundendienstdaten“ bezeichnet elektronische Daten und Informationen, die vom oder für den Kunden an die Dienste übermittelt oder infolge Ihrer Nutzung der Dienste vom oder für den Kunden erfasst und verarbeitet werden (z. B. Benutzername, Kontaktinformationen von Anbietern, Supportanfragen, Problembehebung).
1.7. „Dokumentation“ bezeichnet die von MAZZZING (online oder anderweitig) zur Verfügung gestellte Dokumentation und Beschreibungen der Dienstfunktionen in der jeweils gültigen Fassung.
1.8. „Störfall“ bezeichnet entweder: (a) die Nutzung der Dienste durch einen Benutzer, die Folgendes stören könnte: (i) die Dienste; (ii) die Nutzung der Dienste durch andere Kunden; oder (iii) das Netzwerk oder die Server von MAZZZING, die zur Bereitstellung der Dienste verwendet werden; oder (b) den unbefugten Zugriff Dritter auf die Dienste.
1.9. „Generische Berichte“ bezeichnet Berichte, die Kundendienstdaten in einem anonymen, generischen, de-identifizierten Format enthalten können, zusammengefasst mit anderen Daten, die keine Kundendienstdaten darstellen, und zwar einzig und allein zur Analyse von Kundenbedürfnissen, zur Verbesserung der Produkte und Dienste von MAZZZING oder zur Bereitstellung von Benchmark-Daten zur Nutzung und Konfiguration von Anwendungen für andere Kunden.
1.10. „Bösartiger Code“ (Schadcode) bezeichnet Code, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme, die Schaden anrichten sollen, wie zum Beispiel Viren, Würmer, Zeitbomben und Trojaner.
1.11. „Nicht-MAZZZING-Anwendungen“ bezeichnet eine webbasierte oder Offline-Softwareanwendung, die vom Kunden oder einem Dritten bereitgestellt wird und nicht Eigentum von MAZZZING ist, nicht von MAZZZING betrieben, kontrolliert oder anderweitig bereitgestellt wird (einschließlich jeglicher Integrationen von Drittanbietern oder von MAZZZING beworbener Partnerprodukte), unabhängig davon, ob diese Anwendung mit den Diensten zusammenarbeitet oder eigenständig bereitgestellt wird.
1.12. „Nicht-MAZZZING-Material“ bezeichnet Dateien, Dokumente oder andere Materialien von Dritten, die von MAZZZING über die Dienste zur Verfügung gestellt werden, aber ansonsten nicht Eigentum von MAZZZING sind oder von MAZZZING kontrolliert werden.
1.13. „Bestellformular“ bezeichnet eine Bestellung, ein Angebot, ein Online-Abonnement oder ein anderes Bestelldokument, das die hierunter zu erbringenden Dienste spezifiziert und das zwischen (a) dem Kunden und (b) MAZZZING oder einem der verbundenen Unternehmen oder Wiederverkäufer von MAZZZING abgeschlossen wird, einschließlich aller zugehörigen Nachträge und Ergänzungen. Zur Klarstellung: Die Abonnementbestätigung des Kunden innerhalb der Serviceplattform gilt für die Zwecke dieser Vereinbarung als „Bestellformular“.
1.14. „Personenbezogene Daten“ bezeichnet Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
1.15. „MAZZZING“, „wir“ oder „uns“ bezeichnet MaZZZing, Inc. und seine verbundenen Unternehmen, einschließlich, ohne Einschränkung, Mazzzing, Inc.
1.16. „Datenschutzrichtlinie“ bezeichnet die Datenschutzrichtlinie von MAZZZING in ihrer jeweils gültigen Fassung, abrufbar unter: www.mazzzing.com und www.maZZZing.com oder einer anderen URL, die MAZZZING von Zeit zu Zeit angeben kann.
1.17. „Gekaufte Dienste“ bezeichnet Dienste, die der Kunde von MaZZZing erwirbt, entweder über dessen Websites oder Anwendungen, über ein Bestellformular, im Rahmen einer kostenlosen Testversion oder anderweitig.
1.18. „Wiederverkäufer“ bezeichnet einen der bevorzugten Partner-Wiederverkäufer von MAZZZING, über den der Kunde die Dienste erwirbt.
1.19. „Dienste“ bezeichnet die Produkte und Dienste, die von MAZZZING online oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, einschließlich der Kundensupportdienste, die in Verbindung mit den SaaS-Angeboten von MAZZZING bereitgestellt werden. „Dienste“ schließen Nicht-MAZZZING-Anwendungen und alle damit zusammenhängenden Produkte, Dienste oder Inhalte aus.
1.20. „Abonnementlaufzeit“ bezeichnet den Zeitraum, in dem den Benutzern die Nutzung der Dienste hierunter gestattet ist, wie im jeweiligen Bestellformular angegeben, einschließlich aller Verlängerungen oder Erweiterungen.
1.21. „Sperren“ oder „Sperrung“ bezeichnet die sofortige Deaktivierung des Zugriffs auf die Dienste oder Komponenten der Dienste, je nach Fall, um eine weitere Nutzung der Dienste zu verhindern.
1.22. „Benutzer“ bezeichnet eine Person, die vom Kunden autorisiert ist, einen oder mehrere der Dienste zu nutzen, und der der Kunde (oder MAZZZING auf Ihre Anfrage) eine Benutzerkennung und ein Passwort zur Verfügung gestellt hat. Zu den Benutzern können beispielsweise Ihre Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Vertreter gehören.
2. KOSTENLOSE TESTVERSION. Wenn sich der Kunde auf der MAZZZING-Website für eine kostenlose Testversion registriert oder anderweitig die Funktionalität der Dienste kostenlos nutzt, wird MAZZZING dem Kunden einen oder mehrere Dienste auf Testbasis kostenlos zur Verfügung stellen, bis zum früheren der folgenden Zeitpunkte: (a) dem Ende des kostenlosen Testzeitraums, für den sich der Kunde zur Nutzung der betreffenden Dienste registriert hat, oder (b) dem Startdatum etwaiger Abonnements für Gekaufte Dienste, die der Kunde für diese Dienste bestellt hat. KUNDENDIENSTDATEN AUF MAZZZING-SYSTEMEN ODER IN UNSEREM BESITZ ODER UNSERER KONTROLLE, JEGLICHE BERICHTE UND JEGLICHE ANPASSUNGEN, DIE WÄHREND IHRER KOSTENLOSEN TESTVERSION VON IHNEN ODER FÜR SIE AN DEN DIENSTEN VORGENOMMEN WURDEN, KÖNNEN AM ENDE DES KOSTENLOSEN TESTZEITRAUMS DAUERHAFT VERLOREN GEHEN ODER GELÖSCHT WERDEN, ES SEI DENN, DER KUNDE KAUFT VOR ENDE DES TESTZEITRAUMS EIN ABONNEMENT FÜR DIESELBEN DIENSTE, DIE VON DER TESTVERSION ABGEDECKT WERDEN, ODER KAUFT AKTUALISIERTE DIENSTE. MAZZZING ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT EINER KOSTENLOSEN TESTVERSION ERGEBEN. UNGEACHTET ABSCHNITT 8 (ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN, AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE) WERDEN DIE DIENSTE WÄHREND DER KOSTENLOSEN TESTVERSION „WIE BESEHEN“ UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT. Bitte lesen Sie die Dokumentation während des Testzeitraums durch, damit Sie sich vor dem Kauf mit den Merkmalen und Funktionen der Dienste vertraut machen.
3. VERANTWORTLICHKEITEN VON MAZZZING
3.1. Bereitstellung der Gekauften Dienste. MAZZZING wird (a) dem Kunden die Gekauften Dienste gemäß dieser Vereinbarung und den anwendbaren Bestellformularen und SOWs (Leistungsbeschreibungen) zur Verfügung stellen und (b) dem Kunden ohne zusätzliche Kosten Standard-Support für die Gekauften Dienste bieten. Ungeachtet des Vorstehenden sind die Gekauften Dienste möglicherweise nicht verfügbar aufgrund von: (i) geplanten Ausfallzeiten (über die MAZZZING im Voraus elektronisch über die Dienste oder anderweitig informiert und die MAZZZING nach Möglichkeit an Wochenenden plant) und (ii) Umständen, die außerhalb unserer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich z. B. höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Überschwemmung, Feuer, Erdbeben, ziviler Unruhen, Terrorakten, Pandemien, Epidemien, Quarantänebeschränkungen, Streiks oder anderen Arbeitsproblemen (die keine MAZZZING-Mitarbeiter betreffen), Ausfällen oder Verzögerungen bei Internetdienstanbietern, Ausfällen oder Verzögerungen bei Nicht-MAZZZING-Anwendungen oder Denial-of-Service-Angriffen. MAZZZING behält sich das Recht vor, die Dienste jederzeit und von Zeit zu Zeit zu ändern, vorausgesetzt jedoch, dass MAZZZING die Funktionalität der Gekauften Dienste während einer Abonnementlaufzeit nicht wesentlich einschränkt. Wenn MAZZZING die Funktionalität der Gekauften Dienste wesentlich einschränkt, wird MAZZZING den Kunden gemäß Abschnitt 12.1 (Art der Benachrichtigung) über eine solche Änderung informieren.
3.2. Schutz von Kundendienstdaten. MAZZZING wird branchenübliche administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Dienste und der Kundendienstdaten aufrechterhalten. Diese Vorkehrungen umfassen unter anderem Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Informationstechnologiesysteme, die zur Bereitstellung der Dienste verwendet werden, die Aufrechterhaltung und das Testen (mindestens jährlich) eines Vorfallmanagementprogramms sowie Maßnahmen zur Verhinderung von unangemessenem Zugriff, Nutzung, Änderung oder Offenlegung von Kundendienstdaten durch MAZZZING-Mitarbeiter. MAZZZING wird den Kunden unverzüglich nach Entdeckung einer Verletzung der Sicherheit, Vertraulichkeit und/oder Integrität der Dienste oder der Kundendienstdaten, die den Kunden betreffen, informieren.
3.3. Beta-Dienste. Von Zeit zu Zeit kann MAZZZING den Kunden einladen, Beta-Dienste kostenlos zu testen. Der Kunde kann einen solchen Test nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen. Beta-Dienste werden eindeutig als Beta, Pilot, limitierte Veröffentlichung, Entwicklervorschau, Non-Production, Evaluierung oder durch eine Beschreibung mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet. Beta-Dienste dienen Evaluierungszwecken und nicht dem produktiven Einsatz, gelten im Rahmen dieser Vereinbarung nicht als „Dienste“, werden nicht unterstützt und können zusätzlichen Bedingungen unterliegen. Sofern nicht anders angegeben, endet jeder Testzeitraum für Beta-Dienste an dem Datum, an dem eine Version der Beta-Dienste allgemein verfügbar wird. MAZZZING kann Beta-Dienste jederzeit nach eigenem Ermessen einstellen und diese möglicherweise nie allgemein verfügbar machen. MAZZZING ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT EINEM BETA-DIENST ERGEBEN. UNGEACHTET ABSCHNITT 8 (ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN, AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE) WERDEN BETA-DIENSTE „WIE BESEHEN“ UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT.
4. NUTZUNG DER DIENSTE; NICHT-MAZZZING-ANWENDUNGEN; VERBUNDENE UNTERNEHMEN
4.1. Abonnements. Sofern im jeweiligen Bestellformular nicht anders angegeben, (a) werden Dienste als Abonnements erworben, (b) können Abonnements während einer Abonnementlaufzeit hinzugefügt werden, wobei die Laufzeit für solche zusätzlichen Abonnements zeitanteilig für den Teil dieser Abonnementlaufzeit berechnet wird, der zum Zeitpunkt des Hinzufügens der Abonnements noch verbleibt, und (c) enden alle hinzugefügten Abonnements am selben Datum wie die Abonnementlaufzeit, vorbehaltlich eventuell geltender automatischer Verlängerungen, wie unten in Abschnitt 11.2 dargelegt.
4.2. Nutzungslimits. Die Dienste unterliegen Nutzungslimits, einschließlich z. B. der in den jeweiligen Bestellformularen angegebenen Mengen. Wenn der Kunde sein im jeweiligen Bestellformular festgelegtes, aktuell vertraglich vereinbartes Nutzungslimit überschreitet, können dem Kunden zusätzliche Gebühren für die übermäßige Nutzung entstehen, wenn er die Übernutzung nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Benachrichtigung durch MAZZZING reduziert. In diesem Fall hat er die Zahlung gemäß Abschnitt 5 (Gebühren und Zahlung) zu leisten; das dann aktuelle vertragliche Nutzungslimit des Kunden wird automatisch auf die neue Anzahl von Slots oder Credits für den Rest der Abonnementlaufzeit und danach (falls zutreffend) erhöht.
4.3. Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde (a) ist für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Benutzer und für alle Aktivitäten verantwortlich, die über die Nutzung der Dienste durch die Benutzer erfolgen, (b) ist für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der Kundendienstdaten verantwortlich, einschließlich der Einholung aller erforderlichen Zustimmungen oder Rechte, die zur Nutzung der Kundendienstdaten erforderlich sind, (c) verhindert unbefugten Zugriff auf oder die Nutzung von Diensten (einschließlich der Weitergabe von Benutzerpasswörtern) und benachrichtigt MAZZZING unverzüglich über einen solchen unbefugten Zugriff oder eine solche Nutzung, und (d) hält gegebenenfalls die Nutzungsbedingungen für jegliche Nicht-MAZZZING-Anwendungen ein, mit denen der Kunde die Dienste nutzt.
4.4. Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde darf (a) keinen Dienst für andere als den Kunden oder die Benutzer zugänglich machen oder für diese nutzen, einschließlich aller Teile, Merkmale, Funktionen oder Ausgaben eines Dienstes, (b) keinen Dienst oder Teile, Merkmale, Funktionen oder Ausgaben davon (z. B. Berichte, Screenshots) verkaufen, weiterverkaufen, lizenzieren, unterlizenzieren, vertreiben, vermieten oder verleasen oder einen Dienst in ein Servicebüro oder Outsourcing-Angebot aufnehmen, (c) einen Dienst nicht nutzen, um verletzendes, verleumderisches oder anderweitig rechtswidriges oder unerlaubtes Material zu speichern oder zu übertragen, oder um Material unter Verletzung von Datenschutzrechten Dritter zu speichern oder zu übertragen, (d) einen Dienst nicht nutzen, um bösartigen Code zu speichern oder zu übertragen, (e) einen Dienst nicht unter Verstoß gegen diese Vereinbarung, geltende Gesetze oder behördliche Vorschriften oder für anderweitig betrügerische oder böswillige Zwecke nutzen, (f) die Integrität oder Leistung eines Dienstes oder darin enthaltener Drittdaten nicht stören oder unterbrechen, (g) nicht versuchen, sich unbefugten Zugriff auf einen Dienst oder seine zugehörigen Systeme oder Netzwerke zu verschaffen, (h) den direkten oder indirekten Zugriff auf oder die Nutzung eines Dienstes in einer Weise, die ein vertragliches Nutzungslimit umgeht, weder nutzen noch zulassen, (i) einen Dienst oder einen Teil, ein Merkmal, eine Funktion, eine Ausgabe oder eine Benutzeroberfläche davon nicht veröffentlichen, anzeigen oder kopieren (vorausgesetzt, der Kunde und seine Benutzer können nach vernünftigem Ermessen für seine und ihre Rechte aus dieser Vereinbarung und im Zusammenhang mit normalen Sicherungs- und Notfallwiederherstellungsverfahren kopieren) (dies beinhaltet ein Verbot der Veröffentlichung von Bewertungen, Punktzahlen, Berichten oder Komponenten davon), (j) keine rechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen oder sonstigen Eigentumsrechtshinweise entfernen, die in oder auf Materialien enthalten sind, die der Kunde über die Dienste erhält oder auf die er zugreift; (k) keinen Teil eines Dienstes framen oder spiegeln (Mirroring), außer das Framing in Ihren eigenen Intranets oder anderweitig für Ihre eigenen internen Geschäftszwecke oder wie in dieser Vereinbarung gestattet, (l) auf keinen Dienst zugreifen, um ein Konkurrenzprodukt oder einen Konkurrenzdienst zu entwickeln, oder einen Dienst in einer Weise nutzen, die mit den von MAZZZING angebotenen Produkten oder Diensten konkurriert, oder (m) keinen Dienst oder die Website von MAZZZING durch automatisierte oder andere Mittel kopieren, anpassen, umformatieren, zurückentwickeln (Reverse Engineering), disassemblieren, dekompilieren, herunterladen, übersetzen oder anderweitig ändern.
4.5. Datenschutz. 4.5.1. MAZZZING kann im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste durch den Kunden personenbezogene Daten erfassen. Die Datenschutzrichtlinie von MAZZZING beschreibt, welche Daten erfasst werden, den Zweck der Erfassung, die Mittel, mit denen MAZZZING diese Daten verarbeitet, und die Dritten, an die die Daten weitergegeben werden können. 4.5.2. Soweit der Kunde MAZZZING personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, sichert der Kunde zu, dass er alle geltenden Datenschutzgesetze bezüglich der Erfassung und Offenlegung dieser Informationen eingehalten hat und dass er sich nicht auf MAZZZING verlässt, um die Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu erfüllen. 4.5.3. In Bezug auf die personenbezogenen Daten, die MAZZZING vom Kunden oder den Benutzern erhält, sichert MAZZZING zu, dass es alle Verpflichtungen, die geltende Datenschutzgesetze den Verantwortlichen (Controllern) auferlegen, unabhängig einhält und einhalten wird, dass es sich nicht als gemeinsamer Verantwortlicher mit dem Kunden betrachtet und dass es sich nicht auf den Kunden verlässt, um eine der Verpflichtungen von MAZZZING als Verantwortlicher zu erfüllen.
4.6. Sperrung. Wenn MAZZZING von einem Verstoß eines Benutzers gegen diese Vereinbarung erfährt, kann MAZZZING ausdrücklich verlangen, dass der Kunde die Nutzung der Dienste durch diesen Benutzer sperrt. Wenn der Kunde unserer Aufforderung zur Sperrung der Nutzung der Dienste durch einen Benutzer nicht nachkommt, kann MAZZZING die Nutzung der Dienste durch diesen Benutzer sperren. Die Dauer jeder Sperrung durch MAZZZING reicht so lange, bis der betreffende Benutzer den Verstoß behoben hat, der die Sperrung verursacht hat. Ungeachtet des Vorstehenden kann MAZZZING im Falle eines Störfalls die beanstandete Nutzung automatisch sperren. Die Sperrung wird auf das Mindestmaß beschränkt und ist von kürzester Dauer, die erforderlich ist, um den Störfall zu verhindern oder zu beenden. Wenn MAZZZING die Nutzung der Dienste durch einen Benutzer aus irgendeinem Grund ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden sperrt, wird MAZZZING dem Kunden auf Ihre Anfrage hin so schnell wie vernünftigerweise möglich den Grund für die Sperrung mitteilen.
4.7. Nicht-MAZZZING-Anwendungen. 4.7.1. Erwerb und Nutzung von Nicht-MAZZZING-Anwendungen. MAZZZING oder Dritte können Produkte oder Dienste von Drittanbietern zur Verfügung stellen, einschließlich z. B. Nicht-MAZZZING-Anwendungen sowie Implementierungs- und andere Beratungsdienste. Wenn sich der Kunde für den Erwerb oder die Nutzung solcher Nicht-MAZZZING-Anwendungen entscheidet, erfolgt jeglicher Datenaustausch zwischen dem Kunden und einem Nicht-MAZZZING-Anbieter ausschließlich zwischen dem Kunden und dem betreffenden Nicht-MAZZZING-Anbieter. MAZZZING GARANTIERT ODER UNTERSTÜTZT KEINE NICHT-MAZZZING-ANWENDUNGEN ODER ANDERE NICHT-MAZZZING-PRODUKTE ODER -DIENSTE, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE VON MAZZZING ALS SOLCHE BEZEICHNET WERDEN. SOLCHE NICHT-MAZZZING-ANWENDUNGEN UNTERLIEGEN NICHT DER KONTROLLE VON MAZZZING, UND MAZZZING IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR DAS PRODUKT, DIE DIENSTE, DIE WEBSITE ODER DEN INHALT EINES DRITTANBIETERS. Nicht-MAZZZING-Anwendungen können zusätzlichen Geschäftsbedingungen zwischen dem Anbieter einer solchen Nicht-MAZZZING-Anwendung und dem Kunden unterliegen, einschließlich Bedingungen in Bezug auf die Erfassung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Wenn sich der Kunde für den Erwerb oder die Nutzung einer Nicht-MAZZZING-Anwendung entscheidet, liegt es in der Verantwortung des Kunden, diese zusätzlichen Bedingungen zu prüfen und zu verstehen. 4.7.2. Nicht-MAZZZING-Anwendungen und Ihre Kundendienstdaten. Wenn der Kunde eine Nicht-MAZZZING-Anwendung zur Nutzung mit einem Dienst installiert oder aktiviert, erteilt der Kunde MAZZZING die Erlaubnis, dem Anbieter dieser Nicht-MAZZZING-Anwendung den Zugriff auf Kundendienstdaten zu gestatten, soweit dies für das Zusammenwirken dieser Nicht-MAZZZING-Anwendung mit dem Dienst erforderlich ist. MAZZZING ist nicht verantwortlich oder haftbar für jegliche Offenlegung, Änderung oder Löschung von Kundendienstdaten, die aus dem Zugriff durch eine Nicht-MAZZZING-Anwendung resultieren. MAZZZING ist dem Kunden gegenüber nicht verantwortlich oder haftbar, wenn Sie Integrationen, Funktionen, Workflows, Aktionen oder Vorschläge installieren, verbinden, aktivieren, nutzen oder teilen, die von einer anderen Einheit als MAZZZING verfasst oder bereitgestellt wurden. 4.7.3. Integration mit Nicht-MAZZZING-Anwendungen. Die Dienste können Funktionen enthalten, die für das Zusammenwirken mit Nicht-MAZZZING-Anwendungen ausgelegt sind. Um solche Funktionen nutzen zu können, kann vom Kunden verlangt werden, Zugang zu Nicht-MAZZZING-Anwendungen von deren Anbietern zu erhalten, und es kann verlangt werden, dass Sie MAZZZING Zugriff auf Ihr(e) Konto/Konten bei den Nicht-MAZZZING-Anwendungen gewähren. 4.7.4. Nutzung von Nicht-MAZZZING-Materialien. Dritte können über die Dienste Nicht-MAZZZING-Materialien bereitstellen, die der Kunde ansehen, herunterladen oder anderweitig nutzen kann. NICHT-MAZZZING-MATERIAL WIRD „WIE BESEHEN“ UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. MAZZZING GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN IN BEZUG AUF NICHT-MAZZZING-MATERIAL AB UND MAZZZING ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT NICHT-MAZZZING-MATERIAL ERGEBEN.
5. GEBÜHREN UND ZAHLUNG FÜR GEKAUFTE DIENSTE
5.1. Käufe über Wiederverkäufer. Wenn der Kunde die Dienste über einen Wiederverkäufer erwirbt, werden alle zahlungsbezogenen Bedingungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preise, Rechnungsstellung, Abrechnung, Zahlungsmethoden und Verzugsgebühren) in der Vereinbarung des Kunden direkt mit diesem Wiederverkäufer festgelegt, und diese zahlungsbezogenen Bedingungen haben Vorrang vor allen widersprüchlichen Bedingungen in diesem Abschnitt 5. MAZZZING kann Ihren Zugriff auf die Dienste aussetzen oder beenden, falls der Wiederverkäufer aufgrund Ihrer Nichtzahlung die entsprechenden Gebühren nicht an MAZZZING zahlt, oder bei einem nicht behobenen Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen ist die Vereinbarung zwischen dem Kunden und einem Wiederverkäufer: (i) nicht dazu gedacht, die hierin festgelegten Bedingungen zu ändern, mit Ausnahme derjenigen Teile von Abschnitt 5, die sich auf Abrechnung und Zahlungen beziehen, und (ii) für MAZZZING nicht bindend.
5.2. Gebühren. Der Kunde zahlt alle in den Bestellformularen angegebenen Gebühren. Sofern hierin oder in einem Bestellformular nicht anders angegeben, basieren die Gebühren (i) auf dem gekauften Dienst und nicht auf der tatsächlichen Nutzung, (ii) sind Zahlungsverpflichtungen nicht stornierbar und gezahlte Gebühren nicht erstattungsfähig, außer wie in Abschnitt 11.4 unten dargelegt, und (iii) können gekaufte Mengen während der jeweiligen Abonnementlaufzeit nicht reduziert werden.
5.3. Rechnungsstellung und Zahlung. Die Gebühren werden im Voraus in Rechnung gestellt, entweder monatlich oder gemäß einer anderen im jeweiligen Bestellformular angegebenen Abrechnungshäufigkeit. Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, sind in Rechnung gestellte Beträge nach Erhalt der Rechnung fällig und netto dreißig (30) Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungen, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer solchen Rechnung geleistet werden, fallen Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % des ausstehenden Saldos pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz an, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, MAZZZING vollständige und genaue Abrechnungs- und Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen und MAZZZING über alle Änderungen dieser Informationen zu informieren. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass MAZZZING zur Verarbeitung von Online-Zahlungen, die vom Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung getätigt werden, Zahlungsabwickler von Drittanbietern einsetzen kann (einschließlich Stripe und dessen verbundener Unternehmen), und dass diesen Zahlungsabwicklern Ihre Zahlungsinformationen zur Verfügung gestellt werden, um uns bei der Verarbeitung Ihrer Zahlung zu unterstützen.
5.4. Verzugsgebühren. Wenn ein unbestrittener in Rechnung gestellter Betrag nicht dreißig (30) Tage nach Rechnungsdatum bei MAZZZING eingegangen ist, kann MAZZZING, ohne unsere Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, (a) zukünftige Abonnementverlängerungen und Bestellformulare von Zahlungszielen abhängig machen, die kürzer sind als die in Abschnitt 5.3 (Rechnungsstellung und Zahlung) angegebenen, und/oder (b) vom Kunden die Zahlung aller angemessenen Inkasso- oder Anwaltskosten verlangen, die MAZZZING entstehen, um die Zahlung des entsprechenden unbestrittenen in Rechnung gestellten Betrags einzutreiben.
5.5. Aussetzung von Diensten und Fälligkeitstellung. Wenn ein vom Kunden im Rahmen dieser oder einer anderen Vereinbarung über Gekaufte Dienste geschuldeter Betrag dreißig (30) oder mehr Tage überfällig ist, kann MAZZZING, ohne andere Rechte und Rechtsmittel einzuschränken, die unbezahlten Gebührenverpflichtungen des Kunden im Rahmen solcher Vereinbarungen fällig stellen, sodass all diese Verpflichtungen sofort fällig und zahlbar werden, und die Dienste für den Kunden aussetzen, bis diese Beträge vollständig bezahlt sind. MAZZZING wird dem Kunden eine Frist von mindestens 10 Tagen vorab einräumen, bevor die Dienste für den Kunden gemäß dem Vorstehenden ausgesetzt werden, in Übereinstimmung mit Abschnitt 12.1.
5.6. Steuern. Unsere Gebühren enthalten keine Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche behördliche Veranlagungen jeglicher Art, einschließlich z. B. Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Nutzungssteuer oder Quellensteuer, die von einer Gerichtsbarkeit erhoben werden können (zusammenfassend „Steuern“). Der Kunde ist für die Zahlung aller Steuern im Zusammenhang mit seinen Käufen im Rahmen dieser Vereinbarung verantwortlich. Wenn MAZZZING gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzuziehen, für die der Kunde gemäß diesem Abschnitt 5.6 verantwortlich ist, wird MAZZZING dem Kunden diesen Betrag in Rechnung stellen und der Kunde wird diesen Betrag zahlen, es sei denn, der Kunde legt MAZZZING eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vor, die von der zuständigen Steuerbehörde autorisiert wurde. Zur Klarstellung: MAZZZING ist allein für Steuern verantwortlich, die gegen MAZZZING auf der Grundlage unseres Einkommens, unseres Eigentums und unserer Mitarbeiter erhoben werden.
5.7. Zukünftige Funktionalität. Der Kunde stimmt zu, dass seine Käufe nicht an die Bereitstellung zukünftiger Funktionalitäten oder Merkmale gebunden sind oder von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Kommentaren von MAZZZING bezüglich zukünftiger Funktionalitäten oder Merkmale abhängen.
6. EIGENTUMSRECHTE UND LIZENZEN
6.1. Vorbehalt von Rechten. Vorbehaltlich der hierunter ausdrücklich gewährten begrenzten Rechte behält sich MAZZZING alle Rechte, Titel und Interessen an den Diensten und allen darin enthaltenen geschützten Materialien von MAZZZING vor, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte daran, und der Kunde erwirbt in Bezug auf die Dienste keine Rechte, weder stillschweigend noch anderweitig, mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten. Der Kunde behält alle Rechte, Titel und Interessen an Kundendienstdaten, mit der Maßgabe, dass MAZZZING Kundendienstdaten zur Erstellung Generischer Berichte und wie in Abschnitt 6.2 unten vorgesehen verwenden darf. Dem Kunden werden im Rahmen dieser Vereinbarung keine anderen Rechte eingeräumt als die hierin ausdrücklich dargelegten.
6.2. Rechte von MAZZZING zur Nutzung von Kundendienstdaten. Der Kunde gewährt MAZZZING das Recht, Kundendienstdaten in Übereinstimmung mit geltendem Recht zu nutzen, um: (a) die Dienste in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und der Datenschutzrichtlinie bereitzustellen, (b) mit vom Kunden bereitgestellten Anbietern oder Kontakten zu kommunizieren, (c) Dienst- oder technische Probleme zu verhindern oder zu beheben, (d) soweit der Kunde dies ausdrücklich gestattet, oder (e) wie es gesetzlich vorgeschrieben sein mag. MAZZZING darf Kundendienstdaten in Übereinstimmung mit geltendem Recht auch in aggregierter, de-identifizierter und generischer Form für Marketing, Umfragezwecke, das Festlegen von Benchmarks, Funktionsvorschläge, Produktanalysen und neue Produktfunktionen oder -dienste, Nutzungsanalysen von Diensten und verwandte Zwecke nutzen, vorausgesetzt, dass diese Daten (i) nur für interne Verwaltungszwecke und allgemeine Nutzungsstatistiken verwendet werden; (ii) den Kunden oder seine Vertreter, Repräsentanten, Kunden oder Mitarbeiter nicht identifizieren und diesen Personen oder Einheiten in keiner Weise zuzuordnen sind; und (iii) wenn Kundendienstdaten auf diese Weise verwendet werden, um öffentlich zugängliche allgemeine Nutzungsstatistiken zu erstellen, diese Statistiken nur zur Berichterstattung über die aggregierte Gesamtnutzung durch MAZZZING-Kunden verwendet werden.
6.3. Lizenz des Kunden zur Nutzung von Feedback. Der Kunde gewährt MAZZZING eine weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, übertragbare, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung und Integration von Vorschlägen, Erweiterungsanfragen, Empfehlungen, Korrekturen oder anderem Feedback, das vom Kunden oder den Benutzern in Bezug auf den Betrieb der Dienste bereitgestellt wird, in die Dienste, mit der Maßgabe, dass MAZZZING den Kunden nicht als Quelle für solches Feedback benennt.
7. VERTRAULICHKEIT
7.1. Definition von Vertraulichen Informationen. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen und Materialien, die von einer Partei („Offenlegende Partei“) gegenüber der anderen Partei („Empfangende Partei“) mündlich oder schriftlich offengelegt werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die aufgrund der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich verstanden werden sollten. Zu den Vertraulichen Informationen von MAZZZING gehören die Dienste und alle geschützten Materialien, die über die Dienste bereitgestellt werden; zu den Vertraulichen Informationen des Kunden gehören Kundendienstdaten; und zu den Vertraulichen Informationen beider Parteien gehören alle geschützten Preise, die der Kunde in Form eines Angebots, Offerts oder in einem Bestellformular erhält, sowie Geschäftspläne, Marketingpläne, Technologien, technische Informationen, Produktpläne und -designs sowie Geschäftsprozesse, die von der jeweiligen Partei offengelegt werden. Vertrauliche Informationen umfassen jedoch keine Informationen, die (i) ohne Verstoß gegen eine gegenüber der Offenlegenden Partei geschuldete Verpflichtung allgemein öffentlich bekannt sind oder werden, (ii) der Empfangenden Partei vor deren Offenlegung durch die Offenlegende Partei ohne Verstoß gegen eine gegenüber der Offenlegenden Partei geschuldete Verpflichtung bekannt waren, (iii) von einem Dritten ohne Verstoß gegen eine gegenüber der Offenlegenden Partei geschuldete Verpflichtung erhalten werden, oder (iv) von der Empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, was durch Dokumente und andere kompetente Beweismittel im Besitz der Empfangenden Partei belegt werden kann.
7.2. Schutz von Vertraulichen Informationen. Die Empfangende Partei wird (i) das gleiche Maß an Sorgfalt anwenden, das sie zum Schutz der Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen gleicher Art anwendet (jedoch nicht weniger als angemessene Sorgfalt), (ii) keine Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei für Zwecke verwenden, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung liegen, und (iii) Vertrauliche Informationen der Offenlegenden Partei – sofern von dieser nicht schriftlich anderweitig genehmigt – nur gegenüber den Mitarbeitern, leitenden Angestellten, Beratern, Auftragnehmern und Vertretern der Empfangenden Partei und der verbundenen Unternehmen offenlegen, die für Zwecke, die mit dieser Vereinbarung vereinbar sind, Zugang benötigen und die Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die mit dieser Vereinbarung im Einklang stehen. Die Empfangende Partei trägt die volle Verantwortung dafür, dass ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Berater, Auftragnehmer und Vertreter sowie die der verbundenen Unternehmen die Bestimmungen dieses Abschnitts 7 einhalten.
7.3. Erzwungene Offenlegung. Die Empfangende Partei darf Vertrauliche Informationen der Offenlegenden Partei offenlegen, soweit sie gesetzlich oder durch Beschluss eines Gerichts oder einer ähnlichen gerichtlichen oder administrativen Stelle dazu gezwungen ist, vorausgesetzt, die Empfangende Partei benachrichtigt die Offenlegende Partei (soweit gesetzlich zulässig) im Voraus über die erzwungene Offenlegung und leistet auf Kosten der Offenlegenden Partei angemessene Unterstützung, wenn die Offenlegende Partei die Offenlegung anfechten möchte. Wenn die Empfangende Partei gesetzlich gezwungen ist, die Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei im Rahmen eines Zivilverfahrens offenzulegen, an dem die Offenlegende Partei beteiligt ist, und die Offenlegende Partei die Offenlegung nicht anficht, erstattet die Offenlegende Partei der Empfangenden Partei die angemessenen Kosten für die Zusammenstellung und die Bereitstellung eines sicheren Zugangs zu diesen Vertraulichen Informationen.
8. ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN, AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
8.1. Zusicherungen. Jede Partei sichert zu, dass sie diese Vereinbarung wirksam abgeschlossen hat und rechtlich dazu befugt ist.
8.2. Gewährleistungen von MAZZZING. MAZZZING gewährleistet, dass die Gekauften Dienste im Wesentlichen gemäß den Spezifikationen in der Dokumentation funktionieren. Bei einem Verstoß gegen die vorstehende Gewährleistung bestehen die ausschließlichen Rechtsmittel des Kunden und die einzige Verpflichtung von MAZZZING in den in den Abschnitten 11.3 (Kündigung) und 11.4 (Rückerstattung oder Zahlung bei Kündigung) beschriebenen Maßnahmen.
8.3. Gegenseitige Gewährleistungen. Jede Partei sichert zu, dass sie alle Gesetze und Vorschriften einhalten wird, die für ihre Bereitstellung oder Nutzung der Dienste gelten (einschließlich geltender Gesetze zur Meldung von Sicherheitsverletzungen).
8.4. Haftungsausschlüsse. SOWEIT HIERIN NICHT AUSDRÜCKLICH VORGESEHEN, GIBT KEINE DER PARTEIEN IRGENDWELCHE GEWÄHRLEISTUNGEN AB, WEDER AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH NOCH ANDERWEITIG, UND JEDE PARTEI SCHLIESST AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH JEDER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. JEDE PARTEI LEHNT JEGLICHE HAFTUNG UND FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN FÜR SCHÄDEN AB, DIE DURCH DRITTANBIETER VON HOSTING-DIENSTEN ODER NICHT-MAZZZING-ANWENDUNGEN VERURSACHT WERDEN.
9. GEGENSEITIGE FREISTELLUNG
9.1. Freistellung durch MAZZZING. MAZZZING wird den Kunden gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren verteidigen, die von einem Dritten gegen den Kunden mit der Behauptung erhoben werden, dass die Nutzung eines Gekauften Dienstes in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzt oder widerrechtlich aneignet (ein „Anspruch gegen den Kunden“), und wird den Kunden von allen Schäden, Anwaltsgebühren und Kosten freistellen, die dem Kunden infolge eines rechtskräftigen Urteils auferlegt werden oder die der Kunde im Rahmen eines gerichtlich genehmigten Vergleichs für einen Anspruch gegen den Kunden zahlt, vorausgesetzt, der Kunde (a) informiert MAZZZING unverzüglich schriftlich über den Anspruch gegen den Kunden, (b) überlässt MAZZZING die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs gegen den Kunden (mit der Ausnahme, dass MAZZZING keinen Anspruch gegen den Kunden beilegen darf, es sei denn, der Kunde wird bedingungslos von jeglicher Haftung befreit) und (c) leistet MAZZZING auf unsere Kosten jede angemessene Unterstützung. Wenn MAZZZING Informationen über einen Anspruch wegen Verletzung oder widerrechtlicher Aneignung im Zusammenhang mit einem Dienst erhält, kann MAZZZING nach eigenem Ermessen und für den Kunden kostenlos (i) den Dienst so ändern, dass er keine Rechte mehr verletzt oder sich diese nicht mehr widerrechtlich aneignet, ohne gegen die Gewährleistungen unter Abschnitt 8.2 (Gewährleistungen von MAZZZING) zu verstoßen, oder (ii) eine Lizenz für die weitere Nutzung dieses Dienstes durch den Kunden in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung einholen, und wenn weder (i) noch (ii) wirtschaftlich vertretbar ist, (iii) die Abonnements des Kunden für diesen Dienst mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen und dem Kunden alle im Voraus bezahlten Gebühren erstatten, die den Rest der Laufzeit der gekündigten Abonnements abdecken. Die obigen Verteidigungs- und Freistellungsverpflichtungen gelten nicht in dem Umfang, in dem ein Anspruch gegen den Kunden entsteht aus: (i) einer Nicht-MAZZZING-Anwendung, (ii) einem Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung, (iii) Fahrlässigkeit, Rücksichtslosigkeit, grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Kunden, (iv) jeglicher Nutzung der Dienste in Kombination mit anderen Produkten, Geräten, Software oder Daten, die nicht von MAZZZING bereitgestellt wurden; oder (v) jeglicher Änderung der Dienste durch eine andere Person als MAZZZING oder seine autorisierten Vertreter.
9.2. Freistellung durch den Kunden. Der Kunde wird MAZZZING gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren verteidigen, die von einem Dritten gegen MAZZZING mit der Behauptung erhoben werden, dass Kundendienstdaten oder Ihre vertragswidrige Nutzung eines Dienstes die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzen oder widerrechtlich aneignen (ein „Anspruch gegen MAZZZING“), und wird MAZZZING von allen Schäden, Anwaltsgebühren und Kosten freistellen, die MAZZZING infolge eines rechtskräftigen Urteils auferlegt werden oder die MAZZZING im Rahmen eines gerichtlich genehmigten Vergleichs für einen Anspruch gegen MAZZZING zahlt, vorausgesetzt, MAZZZING (a) benachrichtigt den Kunden unverzüglich schriftlich über den Anspruch gegen MAZZZING, (b) überlässt dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs gegen MAZZZING (mit der Ausnahme, dass der Kunde keinen Anspruch gegen MAZZZING beilegen darf, es sei denn, MAZZZING wird bedingungslos von jeglicher Haftung befreit) und (c) leistet dem Kunden auf Ihre Kosten jede angemessene Unterstützung. Die obigen Verteidigungs- und Freistellungsverpflichtungen gelten nicht in dem Umfang, in dem ein Anspruch gegen MAZZZING entsteht aus: (i) einem Verstoß von MAZZZING gegen diese Vereinbarung oder (ii) Fahrlässigkeit, Rücksichtslosigkeit, grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten von MAZZZING.
9.3. Ausschließliches Rechtsmittel. Dieser Abschnitt 9 regelt die einzige Haftung der freistellenden Partei gegenüber der freigestellten Partei und das ausschließliche Rechtsmittel der freigestellten Partei gegen die andere Partei für jede Art von Ansprüchen, die in diesem Abschnitt 9 beschrieben sind.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
10.1. Haftungsbeschränkung. MIT AUSNAHME DER FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN JEDER PARTEI GEMÄSS ABSCHNITT 9 UND DER ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN GEMÄSS ABSCHNITT 5 ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG KEINER DER PARTEIEN IN BEZUG AUF EIN EINZELNES EREIGNIS ODER EINE REIHE VON ZUSAMMENHÄNGENDEN EREIGNISSEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, DEN BETRAG, DER VOM KUNDEN IN DEN 12 MONATEN VOR DEM EREIGNIS ODER DER REIHE VON ZUSAMMENHÄNGENDEN EREIGNISSEN HIERUNTER GEZAHLT WURDE, VORAUSGESETZT, DASS DIE GESAMTHAFTUNG EINER PARTEI, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGIBT, IN KEINEM FALL DEN GESAMTBETRAG ÜBERSTEIGT, DEN DER KUNDE HIERUNTER GEZAHLT HAT. DIE OBIGEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNABHÄNGIG DAVON, OB EINE KLAGE AUF VERTRAG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG BERUHT UND UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE. DER VORSTEHENDE HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT IN DEM GESETZLICH VERBOTENEN UMFANG.
10.2. Ausschluss von Folgeschäden und damit verbundenen Schäden. MIT AUSNAHME DER FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN JEDER PARTEI GEMÄSS ABSCHNITT 9 HAFTET KEINE PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR ENTGANGENE GEWINNE, EINNAHMEN ODER INDIREKTE, BESONDERE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, FOLGE-, DECKUNGS- ODER STRAFSCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENEN GEWINN ODER FIRMENWERT), UNABHÄNGIG DAVON, OB EINE KLAGE AUF VERTRAG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG BERUHT UND UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE, SELBST WENN EINE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DER VORSTEHENDE HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT IN DEM GESETZLICH VERBOTENEN UMFANG.
11. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
11.1. Laufzeit der Vereinbarung. Diese Vereinbarung tritt am auf der Unterschriftsseite angegebenen Datum des Inkrafttretens in Kraft und gilt so lange, wie MAZZZING Dienste erbringt.
11.2. Laufzeit gekaufter Abonnements; AUTOMATISCHE VERLÄNGERUNG DER ABONNEMENTLAUFZEIT. Die Abonnementlaufzeit gilt und verlängert sich wie im jeweiligen Bestellformular angegeben. Wenn keine solche Laufzeit oder Verlängerungsfrist angegeben ist, haben Abonnements eine anfängliche Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch um zusätzliche Zeiträume, die der ablaufenden Abonnementlaufzeit oder einem (1) Jahr entsprechen (je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist), es sei denn, eine Partei benachrichtigt die andere Partei mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der jeweiligen Abonnementlaufzeit in Übereinstimmung mit Abschnitt 12.1 über die Nichtverlängerung.
11.3. Kündigung. Eine Partei kann diese Vereinbarung, ein Bestellformular oder ein SOW kündigen, (i) dreißig (30) Tage, nachdem sie die andere Partei schriftlich über einen wesentlichen Verstoß gegen ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder dem betreffenden Bestellformular oder SOW benachrichtigt hat, wenn dieser Verstoß nach Ablauf dieser 30-Tage-Frist nicht behoben ist, (ii) wenn die andere Partei Gegenstand eines Insolvenzantrags oder eines anderen Verfahrens im Zusammenhang mit Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten von Gläubigern wird, oder (iii) nach einer schriftlichen Frist von zehn (10) Tagen an die andere Partei, wenn die andere Partei ungeachtet einer Behebung solcher Verstöße mehr als zwei (2) Mal wesentlich gegen diese Vereinbarung verstoßen hat.
11.4. Rückerstattung oder Zahlung bei Kündigung. Wenn diese Vereinbarung vom Kunden aufgrund eines wesentlichen, nicht behobenen Verstoßes gemäß Abschnitt 11.3(i) oder (iii) gekündigt wird, erstattet MAZZZING dem Kunden alle im Voraus bezahlten Gebühren, die den Rest der Abonnementlaufzeit aller Bestellformulare oder SOWs nach dem Datum des Wirksamwerdens der Kündigung abdecken. Wenn diese Vereinbarung von MAZZZING gemäß Abschnitt 11.3 gekündigt wird, zahlt der Kunde alle unbezahlten Gebühren, die den Rest der Abonnementlaufzeit aller Bestellformulare abdecken. In keinem Fall befreit eine Kündigung den Kunden von seiner Verpflichtung, alle an MAZZZING zu zahlenden Gebühren für den Zeitraum der Abonnementlaufzeit vor dem Datum des Wirksamwerdens der Kündigung zu zahlen.
11.5. Kundendienstdaten. Nach dem Datum des Wirksamwerdens der Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung ist MAZZZING nicht verpflichtet, Kundendienstdaten aufzubewahren oder bereitzustellen, und kann nach eigenem Ermessen alle Kopien von Kundendienstdaten in unseren Systemen oder anderweitig in unserem Besitz oder unserer Kontrolle löschen oder vernichten, es sei denn, dies ist gesetzlich verboten.
11.6. Fortbestehende Bestimmungen. Die Abschnitte, die ihrer Natur nach die Beendigung oder den Ablauf überdauern sollen, bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung in Kraft.
12. MITTEILUNGEN, ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
12.1. Art der Benachrichtigung. Alle Mitteilungen, Genehmigungen und Zulassungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und gelten als zugegangen bei: (i) persönlicher Übergabe, (ii) am zweiten Werktag nach Aufgabe zur Post, (iii) am zweiten Werktag nach Versand per bestätigtem Fax oder (iv) am ersten Werktag nach Versand per E-Mail (wobei eine E-Mail für die Meldung eines freistellungsfähigen Anspruchs nicht ausreichend ist). Mitteilungen an MAZZZING sind zu richten an: MaZZZing, Inc., Attn: Legal Department; 107 Mary St, Milton, Ontario, L9T 1L8, Canada 10001; mit einer Kopie an noticeslegal@maZZZing.com. Rechnungsbezogene Mitteilungen an den Kunden sind an den vom Kunden benannten Rechnungskontakt zu richten. Alle anderen Mitteilungen an den Kunden sind schriftlich per gleichartiger Mitteilung an den vom Kunden benannten zuständigen Systemadministrator der Dienste zu richten.
12.2. Vereinbarung über das anwendbare Recht und den Gerichtsstand. Jede Partei stimmt zu, dass diese Vereinbarung in jeder Hinsicht den Gesetzen des US-Bundesstaates Texas unterliegt und in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt wird, ohne Rücksicht auf Rechtswahl- oder Kollisionsnormen, und dass alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der staatlichen und bundesstaatlichen Gerichte im Bezirk Dallas County unterliegen. Jede Partei stimmt hiermit dieser Gerichtsbarkeit und diesem Gerichtsstand zu und verzichtet auf jegliche diesbezügliche Einwände.
13. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
13.1. Gesamte Vereinbarung und Rangfolge. Diese Vereinbarung, einschließlich aller Bestellformulare, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und MAZZZING in Bezug auf die Nutzung der Dienste durch den Kunden dar und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen Vereinbarungen, Vorschläge oder Zusicherungen, ob schriftlich oder mündlich, bezüglich ihres Vertragsgegenstands (einschließlich jeglicher Geheimhaltungsvereinbarungen zwischen dem Kunden und MAZZZING, deren einziger Zweck die Bewertung des hierunter fallenden Abonnements war). Ein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von der Partei unterzeichnet ist, gegen die der Verzicht geltend gemacht werden soll. Eine Änderung oder Ergänzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung, eines Bestellformulars oder SOW ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von der Partei unterzeichnet ist, gegen die die Änderung geltend gemacht werden soll. Die Parteien vereinbaren, dass jede Bedingung, die in einer Bestellung des Kunden oder in anderen Bestelldokumenten (ausgenommen Bestellformulare) angegeben ist, nichtig ist. Im Falle eines Konflikts oder einer Inkonsistenz zwischen den folgenden Dokumenten gilt folgende Rangfolge: (1) das jeweilige Bestellformular oder SOW, (2) diese Vereinbarung und (3) die Dokumentation.
13.2. Abtretung. Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung, weder kraft Gesetzes noch anderweitig, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unbillig verweigert werden darf) abtreten; jede Partei kann diese Vereinbarung jedoch vollständig (einschließlich aller Bestellformulare und SOWs hierunter) ohne die Zustimmung der anderen Partei an ihr verbundenes Unternehmen oder in Verbindung mit einer Fusion, Übernahme, Unternehmensumstrukturierung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte oder Beteiligungspapiere abtreten. Ungeachtet des Vorstehenden kann die andere Partei diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn eine Partei von einem direkten Konkurrenten der anderen Partei erworben wird, im Wesentlichen alle ihre Vermögenswerte an diesen verkauft oder einem Kontrollwechsel zugunsten dieses Konkurrenten unterliegt.
13.3. Beziehung der Parteien. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Diese Vereinbarung begründet keine Partnerschaft, kein Franchise, kein Joint Venture, keine Vertretung, kein Treuhand- oder Beschäftigungsverhältnis zwischen den Parteien.
13.4. Begünstigte Dritte. Die Parteien beabsichtigen nicht, begünstigte Dritte im Sinne dieser Vereinbarung zu schaffen, und nichts in dieser Vereinbarung ist dazu bestimmt, Rechte, weder rechtlicher noch billigkeitsrechtlicher Art, für eine andere Person als die Parteien dieser Vereinbarung zu begründen, noch soll es so ausgelegt werden.
13.5. Verzicht. Ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Ausübung eines Rechts aus dieser Vereinbarung durch eine Partei stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.
13.6. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig befunden werden, gilt diese Bestimmung als null und nichtig, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in Kraft.
13.7. Überschriften. Überschriften in dieser Vereinbarung und allen damit verbundenen Vereinbarungen dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Absicht der anwendbaren Vereinbarung oder einer ihrer Bestimmungen.
13.8. Billigkeitsrechtlicher Rechtsbehelf. Nichts in dieser Vereinbarung beschränkt die Möglichkeit beider Parteien, billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe einzulegen.
13.9. Höhere Gewalt. Mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen haftet keine der Parteien für unzureichende Leistungen, soweit diese durch Bedingungen verursacht wurden (z. B. Naturkatastrophen, Krieg oder Terrorakte, Unruhen, Arbeitsbedingungen, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Epidemien, Quarantänebeschränkungen und Internetstörungen), die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Partei lagen.
13.10. Verzicht auf ein Schwurgerichtsverfahren. JEDE PARTEI VERZICHTET HIERMIT AUF IHR RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN (JURY TRIAL) FÜR JEDEN ANSPRUCH ODER KLAGEGRUND, DER AUF DIESER VEREINBARUNG ODER DEM VERTRAGSGEGENSTAND BERUHT ODER SICH DARAUS ERGIBT. DER UMFANG DIESES VERZICHTS SOLL ALLUMFASSEND FÜR ALLE STREITIGKEITEN SEIN, DIE BEI EINEM GERICHT EINGEREICHT WERDEN KÖNNEN UND DIE SICH AUF DEN GEGENSTAND DIESER TRANSAKTION BEZIEHEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF VERTRAGLICHE ANSPRÜCHE, ANSPRÜCHE AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), ANSPRÜCHE WEGEN PFLICHTVERLETZUNG SOWIE ALLE ANDEREN COMMON-LAW- UND GESETZLICHEN ANSPRÜCHE. DIESER ABSCHNITT WURDE VON JEDER DER VERTRAGSPARTEIEN AUSFÜHRLICH BESPROCHEN UND DIESE BESTIMMUNGEN UNTERLIEGEN KEINEN AUSNAHMEN. JEDE PARTEI SICHERT FERNER ZU UND GARANTIERT, DASS SIE DIESEN VERZICHT MIT IHREM RECHTSBEISTAND ÜBERPRÜFT HAT UND DASS SIE NACH RÜCKSPRACHE MIT DEM RECHTSBEISTAND WISSENTLICH UND FREIWILLIG AUF IHR RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN VERZICHTET.